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Polestar 2
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Unabhängig davon, wie du deinen Polestar finanzierst, ist es wichtig, dass du eine Autoversicherung abschliesst. Erfahre hier mehr über das Versicherungspaket Plus.

Unabhängig davon, wie du deinen Polestar finanzierst, ist es wichtig, dass du eine Autoversicherung abschliesst. Erfahre hier mehr über das Versicherungspaket Plus.

Lückenloser Versicherungsschutz für deinen Polestar und den ersten Monat kostenlos ausprobieren. Du kannst jederzeit auf ein anderes Paket wechseln oder innerhalb dieser 30 Tage kündigen. Weitere Informationen findest du hier.

Lückenloser Versicherungsschutz für deinen Polestar und den ersten Monat kostenlos ausprobieren. Du kannst jederzeit auf ein anderes Paket wechseln oder innerhalb dieser 30 Tage kündigen. Weitere Informationen findest du hier.

  • Preis

    Jährliche Prämie für den Polestar 2 beträgt CHF 2'274.30 inkl. sämtlicher Gebühren, unabhängig davon welches Modell und wie viel Zubehör du hast. In den ersten 30 Tagen bist du zudem kostenlos versichert.

    Jährliche Prämie für den Polestar 3 beträgt CHF 2'657.10 inkl. sämtlicher Gebühren, unabhängig davon welches Modell und wie viel Zubehör du hast. In den ersten 30 Tagen bist du zudem kostenlos versichert.

    Jährliche Prämie für den Polestar 4 beträgt CHF 2'375.30 inkl. sämtlicher Gebühren, unabhängig davon welches Modell und wie viel Zubehör du hast. In den ersten 30 Tagen bist du zudem kostenlos versichert.

  • Haftpflicht

    Die obligatorische Haftpflichtversicherung für deinen Polestar ohne Selbstbehalt schützt dich finanziell vor Schäden, die du mit deinem Auto verursachst. Wenn du beispielsweise mit deinem Auto an Sachen anderer Personen einen Schaden verursachen oder andere Personen/Tiere verletzt oder tötest.

  • Vollkasko PLUS

    Versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug aus der Teilkaskoversicherung wie beispielsweise Feuer, Elementarereignisse, Erdbeben, Schneerutsch, Diebstahl, Glas, Kollision mit Tieren, Marderverbiss-Schäden und mutwillige Beschädigung. Versichert sind zusätzlich Bruchschäden bei allen Teilen aus Glas oder Glasersatz wie etwa Scheinwerfern, Rückspiegeln oder Glühlampen. Die Vollkaskoversicherung deckt zudem Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverursachte Kollisionsereignisse (z.B. Auffahrunfall) und mut- oder böswillige Handlungen Dritte. Versichert sind zusätzlich Schäden am parkierten Fahrzeug. Mit der Versicherung «Schäden am parkierten Fahrzeug» kannst du dich gegen Schäden, die unbekannte Dritte an deinem Fahrzeug verursachen, ohne betragliche Limite wirksam absichern.

    Mit der Entschädigungsart «Plus» beträgt die Entschädigung in den ersten 4 Betriebsjahren 100%, danach erhältst du unabhängig vom Alter des Fahrzeuges garantiert mehr als den effektiven Zeitwert.

    Der Selbstbehalt für Kollisionsereignisse beträgt CHF 500.-, für alle anderen Eregnisse gibt es keinen Selbstbehalt.

  • Insassenunfall

    Deckt Personenschäden, die Fahrer:innen und Mitfahrer:innen im Falle eines Unfalles erleiden. Auch deine Haustiere wie Hunde und Katzen sind mitversichert. Die Leistungen betragen im Todesfall CHF 100'000.–, im Invaliditätsfall CHF 100'000.–, für Spitaltaggeld CHF 50.– und Heilungskosten während 5 Jahren.

  • Assistance inkl. Verkehrsrechtsschutz

    Wir stehen dir zur Seite mit Pannenhilfe, Abschleppdienst sowie Verkehrsrechtsschutz. Auch im Ausland.

  • Bonussschutz

    Wir verzichten generell auf eine Höherstufung der Bonusstufe im Schadenfall.

  • Reifenbeschädigung

    Mit diesem Zusatz übernehmen wir deine Kosten bis CHF 600.- bei Schäden an Reifen, die durch Nägel, Bordsteinkanten, spitze Gegenstände oder Vandalismus sowie böswillige Beschädigung entstehen.

  • Mitgeführte Sachen

    Damit sind deine privaten Gegenstände wie z. B. Mantel bis zu einer Summe von CHF 2'000.- versichert, wenn sie im Auto beschädigt oder zerstört werden

  • Wallbox

    Damit dir der Strom nie ausgeht, kannst du Schäden an deiner fest installierten Ladestation bis zu einer Summe von CHF 5'000.- versichern.

  • Grobfahrlässigkeit

    Es wird kein Geld zurückgefordert, wenn du durch grobfahrlässiges Verhalten einen Unfall verursachst, z.B. Ablenkung durch Handy, Überfahren einer roten Ampel.

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